VIELFALT VERBINDET – VFB FRIEDRICHSHAFEN E.V.

VfB-Delegiertenversammlung 2024 für das Jahr 2023 am 16. Dezember

Die ordentliche Delegiertenversammlung (Jahreshauptversammlung) 2024 für das Jahr 2023 des VfB Friedrichshafen e.V. findet am 16. Dezember 2024, um 19:00 Uhr, im VfB-Stadion-Restaurant statt. Geladen sind das Präsidium, Delegierte der VfB-Abteilungen, Vertreter der Stadt Friedrichshafen sowie Medienvertreter.


Die Tagesordnung

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit                        

2. Feststellung der Tagesordnung                                                      

3. Verstorbenengedenken                                                                 

4. Berichte Präsidium                                                                        

5. Bericht der Kassenprüfer                                                   

6. Aussprache zu den Berichten                                                         

7. Entlastung des Präsidiums                                                             

8. Beschlussfassung über außerordentliche Delegiertenversammlung bis spätestens Mitte 2025 zur Besprechung und Beschlussfassung über neue Satzung/Ordnungen

9. Besprechung weiteres Vorgehen zum Thema mangelnde Satzungstreue 

10. Neuwahlen

     10.1 Vize-PräsidentIn Finanzen / stv. PräsidentIn 

     10.2 Vize-PräsidentIn Infrastruktur  

     10.3 Vize-PräsidentIn Marketing

11. Anträge von Delegierten
 (diese müssen dem Präsidium mindestens 10 Tage vor der Versammlung schriftlich angezeigt werden) 

12. Verschiedenes

Anvisiertes Ende: 21:30 Uhr.

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten.

VfB Friedrichshafen e.V. 
Das Präsidium

 

Hintergründe für die Öffentlichkeit

Die Delegiertenversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan des Vereins, in dem jeder Delegierte eine Stimme hat. Sie besteht aus den von den Abteilungen gewählten Delegierten der Abteilungen:

• bis 50 Mitglieder ein Delegierter

• 51 bis 100 Mitglieder zwei Delegierte

• 101 bis 150 Mitglieder drei Delegierte

• 151 bis 300 Mitglieder vier Delegierte

• 301 bis 500 Mitglieder fünf Delegierte

• über 500 Mitglieder sechs Delegierte

• den Mitgliedern des Präsidiums.

Die ordentliche Delegiertenversammlung muss einmal jährlich einberufen werden. Eine Delegiertenversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn das Präsidium mit Rücksicht auf die Lage des Vereins oder wegen außergewöhnlicher Ereignisse dies für erforderlich hält oder wenn die Einberufung von mindestens 2/3 der Mitglieder des Hauptausschusses oder 1/5 der gesamten Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angaben der Gründe gefordert wird. Die Delegiertenversammlung wird vom Präsidenten geleitet, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter.

Die Delegiertenversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

• Entlastung und Wahl des Präsidiums und der Beisitzer im Hauptausschuss

• Entgegennahme der Jahresberichte

• Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über Vereinsauflösung

• Beschlussfassung über die Einrichtung und Auflösung von Abteilungen

• Wahl der Kassenprüfer

• Weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach Gesetz ergeben

bzw. Gegenstand der Tagesordnung sind.





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